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Die Durchsetzung des Erblasserwillens gegenüber dem Erben

  • notarwallner
  • 9. Dez. 2015
  • 1 Min. Lesezeit

Wir werden häufig mit Fragen konfrontiert, wie Vermögen nach dem Ableben der Eigentümer gesichert werden bzw. wie man den Zugriff der Erben und Nachkommen auf dieses Vermögen beschränken kann.

Eine nun erstellte Studie führt aus, dass das Institut der notariellen Treuhandschaft in Kombination mit entsprechenden Auflagen im Testament höchst geeignet erscheint, diese Ziele zu erreichen.

Im Testament könnte der Erblasser dem Erben zB die Auflage erteilen, über den Nachlass oder Teile davon erst ab Erreichung eines bestimmten Alters frei zu verfügen; bis dahin stünde ihm zB hinsichtlich einer vererbten Liegenschaft nur das Wohnrecht zu. Zur Einhaltung dieser Auflage erhielte der vom Erblasser lebzeitig bestimmte Treuhänder entsprechende Mittel zu deren Durchsetzung eingeräumt.

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