Ehegatten erben nicht alles
Die Witwe des Herrn Anton K. fällt aus allen Wolken, als ihr der Notar bei der Verlassenschaftsabhandlung mitteilt, dass sie nicht Alleinerbin ist und sich die Erbschaft mit den Eltern, Geschwistern und sogar Nachkommen von Geschwistern teilen muss.
Der Ehegatte erbt nur neben den Verwandten
Nach dem System des österreichischen Erbrechtes ist der Ehegatte immer nur neben den Verwandten des Erblassers erbberechtigt und zwar erbt der Ehegatte neben den Nachkommen des Verstorbenen ein Drittel, neben dessen Eltern und deren Nachkommen bzw. neben dessen Großeltern zwei Drittel, ist also nie dessen gesetzlicher Alleinerbe. Darum sieht sich der Ehegatte eines kinderlos verstorbenen Ehegatten manchmal mit Erbansprüchen von dessen Eltern und/oder Geschwistern, manchmal sogar von Nachkommen dieser Geschwister konfrontiert.
Geringfügige Besserstellung durch Gesetzesänderung
Ab 1.1.2005 wird durch die Neufassung des § 757 ABGB das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten etwas verbessert. Zwar ändert sich nichts an den Erbquoten, jedoch erben die Nachkommen der Geschwister des Verstorbenen dann nichts, wenn ein überlebender Ehegatte vorhanden ist. Nichts geändert hat sich aber an dem Erbrecht der Eltern, Großeltern und Geschwister des Verstorbenen neben dessen überlebendem Ehegatten.
Beratung und Testament schützen vor Überraschungen
Darum ist nach wie vor Handlungsbedarf insbesondere bei kinderlosen Eheleuten gegeben. Mit einem Testament können die aufgezeigten Probleme vermindert, sogar weitgehend beseitigt werden.
Bitte lassen sie sich rechtzeitig beraten!