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Vorsorge treffen und Sicherheit schaffen!

Wer darf für mich handeln wenn ich es aufgrund von länger andauernder Bewusstlosigkeit oder Demenz selbst nicht mehr kann? In welcher Form kann man Vorsorge treffen?

Vorsorge treffen und Sicherheit schaffen

In einer Vorsorgevollmacht kann eine Person bestimmt werden, die bestimmte Angelegenheiten (Bankgeschäfte, medizinische Betreuung, Stellung von Pensions- und Pflegegeldanträgen etc.) übernehmen soll, wenn die betroffene Person dazu nicht mehr in der Lage ist. Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht setzt Geschäftsfähigkeit voraus.

Durch die gewählte Erwachsenenvertretung kann die betroffene Person einen Vertreter bestimmen, wenn sie sich bereits nicht mehr ausreichend selbst um ihre Angelegenheiten kümmern kann. Dazu muss sie nicht mehr voll geschäftsfähig sein.

Bestimmt die betroffene Person selbst keinen Vertreter, kann die gesetzliche Erwachsenenvertretung zum Zug kommen: In diesem Fall können bestimmte Angelegenheiten (z.B. Organisieren von Pflegeleistungen oder Zustimmung zu medizinischen Behandlungen) von nahen Angehörigen wahrgenommen werden.

Wurde keine andere Vertretung gewählt oder ist eine solche nicht möglich, kommt die gerichtliche Erwachsenenvertretung zur Anwendung. Diese entspricht im Wesentlichen der bisherigen Sachwalterschaft. Dabei wird ein Erwachsenenvertreter vom Gericht bestellt und muss diesem regelmäßig Bericht erstatten.

Mit einer Patientenverfügung hat man die Möglichkeit im Vorhinein medizinische Behandlungen abzulehnen und den eigenen Willen derart zu dokumentieren, dass er für die behandelnden Ärzte zu beachten ist, sollte man dazu nicht mehr in der Lage sein.

Lassen Sie sich von Ihrem Notar beraten; die erste Rechtsauskunft ist kostenfrei.

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