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Ist mein Testament gültig? Wie verfasse ich ein Testament?

Mit einem Testament können Sie schon lebzeitig regeln, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt werden soll. Doch welche Formvorschriften müssen Sie beim Verfassen Ihres Testamtes beachten? Oder haben Sie bereits ein Testament und fragen Sie sich ob dieses überhaupt formgültig ist? Der Gesetzgeber gibt Ihnen einen Rahmen vor, innerhalb dessen Sie wählen können.

Die zwei häufigsten Testamentsformen in Österreich sind das eigenhändige und das fremdhändige Testament.

Das eigenhändige Testamentist gültig, wenn Sie den gesamten Text eigenhändig schreiben und unterschreiben, wobei die Unterschrift am Ende des Textes erfolgen muss. Die Beisetzung von Ort und Datum ist ratsam. Zeugen sind nicht erforderlich.

Das fremdhändige Testament wird mit dem Computer oder von einer dritten Person handschriftlich verfasst. Sie unterschreiben das Testament in Gegenwart von drei gleichzeitig anwesenden Zeugen eigenhändig und versehen es mit einem eigenhändig geschriebenen Zusatz, dass die Urkunde Ihrem letzten Willen entspricht. Die Identität der Zeugen muss aus der Urkunde hervorgehen (Nennung von Vor- und Familienname und Geburtsdatum oder Adresse). Zudem müssen die Zeugen das Testament mit einem auf ihre Eigenschaft als Zeugen hinweisenden und eigenhändig geschriebenen Zusatz (zB „als Testamentszeuge“) unterschreiben.

Achtung! Das fremdhändige Testament ist ungültig, wenn die Zeugen nicht direkt auf der Urkunde, welche den Text des Testamentes enthält, unterschreiben. Die Unterschrift auf einem zusätzlichen losen und leeren Blatt reicht für die Erfüllung der Formvorschriften nicht aus! Zu dieser Entscheidung kam der Oberste Gerichtshof dieses Jahr im Zusammenhang mit einem Erbschaftsstreit in Vorarlberg.

Bei Unklarheiten empfehlen wir, bereits errichtete Testamente überprüfen zu lassen.Die Beratung durch Ihren Notar bewahrt Sie vor bösen Überraschungen; die erste Rechtsauskunft ist übrigens kostenlos!

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