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Der Traum vom Haus

  • Mag. Jutta Friessnegger
  • 12. Dez. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 8. Nov. 2021

Der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist für die meisten Menschen nichts Alltägliches – das macht man meistens nur einmal im Leben.



Die Lebensgefährten Heidi und Hansi möchten ihren Traum vom eigenen Haus verwirklichen. Sie suchen ein kleines Häuschen am Land und werden prompt fündig. Sie können es kaum erwarten und auch die reizende junge Verkäuferin will alles ganz unkompliziert abwickeln: „Überweisen Sie mir einfach das Geld und ich übergebe Ihnen dann die Schlüssel“. Der Kaufvertrag soll von einem Bekannten des Verkäufers erstellt werden.


Achtung: Der Hauskauf sollte gut durchdacht sein, damit keine bösen Überraschungen auf Käufer und Verkäufer warten. Eine sichere Abwicklung garantiert Ihr Notar!


Käufer möchten ihre Traum-Immobilie in der Regel lastenfrei natürlich erwerben. Der Notar klärt neben den Eigentumsverhältnissen auch allfällige Belastungen in Form von Pfandrechten oder Dienstbarkeiten sowie sonstige kaufrelevante Umstände. Der Kauf wird mit einer Grundbuchssperre, einer sogenannten Ranganmerkung und einem entsprechenden Kaufvertrag abgesichert. Zudem übernimmt der Notar die Treuhandschaft. Das heißt: Der Notar verwahrt den Kaufpreis und zahlt diesen erst aus, wenn das Haus oder die Wohnung ordnungsgemäß übergeben und die Käufer im Grundbuch eingetragen wurden. Dies sichert beide Teile ab: Der Treuhänder garantiert, dass einerseits niemand im Grundbuch eingetragen wird, der nicht gezahlt hat und andererseits niemand bezahlen muss, der nicht grundbücherlicher Eigentümer wird.


Liegenschaftskäufe unterliegen der Grunderwerbsteuer und der Eintragungsgebühr für den Käufer und einer allfälligen Immobilienertragssteuer für den Verkäufer. Alle Steuern und Gebühren werden durch den Notar berechnet, eingehoben, ordnungsgemäß beim Finanzamt angezeigt und bei Fälligkeit an diese abgeführt.


Lassen Sie sich von Ihrem Notar beraten; die erste Rechtsauskunft ist kostenlos.

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