Wenn nicht der Tod uns scheidet
Wie in den Ausgaben zuvor berichtet, haben Heidi und Hansi für den Ablebensfall des jeweils anderen bereits Vorsorge getroffen und mit einem Testament entschieden, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod verteilt werden soll. Für den Fall des Verlusts der Entscheidungsfähigkeit haben sie mit einer Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung vorgesorgt. Mittlerweile ist der Lockdown vorbei. Als Heidi beim gemeinsamen Besuch mit ihrer Schwester Rosi im Biergarten erfährt, dass diese mit