Das Belastungs- und Veräußerungsverbot
Die künftigen Hauseigentümer und Eheleute, Heidi und Hansi, möchten sicherstellen, dass kein Gläubiger auf ihr Traumhaus zugreifen kann – Heidi hat sich nämlich selbständig gemacht, betreibt ein Einzelunternehmen und weiß, dass sie für alle Schulden persönlich und unbeschränkt haftet; generell soll keiner der beiden ohne Zustimmung des jeweils anderen weder belasten noch veräußern dürfen. Sie fragen ihren Notar, ob es eine Möglichkeit gibt, dies sicherzustellen. Die Antwort l