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Wichtige Bücher, die man kennen sollte


Firmenbuch, Grundbuch; Wasserbuch & Co.

Sowohl für jeden Kaufmann, aber auch für jede Privatperson ist die Kenntnis der öffentlichen Bücher von allergrößter Wichtigkeit, weil – grob gesagt – im allgemeinen Rechtsverkehr angenommen wird, daß jeder den Inhalt dieser Bücher kennt.

Zu diesen wichtigen Büchern gehören insbesonders das Grundbuch, das Eisenbahnbuch, das Bergbuch, das Wasserbuch, das Firmenbuch. Man kann grundsätzlich sagen, daß Rechte wie das Eigentum, Pfandrechte, Dienstbarkeitsrechte etc an unbeweglichen Gütern erst durch Eintragung in die öffentlichen Bücher rechtens erworben werden, wenn man von den wesentlichen Ausnahmen wie Ersitzung, Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren und Erbschaft absieht. Es gilt: Nur wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, ist auch wirklich Eigentümer.

Grundbuch

Im Grundbuch, das beim Bezirksgericht geführt wird, sind alle Liegenschaften (ausgenommen Eisenbahnanlagen) aufzunehmen. Die einzelnen Grundbuchseinlagen werden durch Einlagezahl und Katastralgemeinde (z.B. EZ 12 KG 72127 Klagenfurt 3. Bezirk) definiert. Jede Grundbuchseinlage besteht aus einem oder mehreren Grundstücken, in ihr sind der Name und der Erwerbstitel des Eigentümers ebenso eingetragen wie allfällige Rechte oder Lasten (z.B. Dienstbarkeiten, Pfandrechte etc), die sich auf diese Einlage beziehen. Wer ein Geschäft über ein Grundstück machen will, muß sich immer vorher das Grundbuch ansehen und abklären, wer sein richtiger Vertragspartner ist und ob bzw. wie das Grundstück allenfalls belastet ist.

Grundbuchauszug

Im Grundbuchsauszug ist die Kulturgattung jedes Grundstückes (z.B. Baufläche, Wiese, Wald etc) angegeben, aber auch das Ausmaß, das jedoch nicht immer richtig sein muß. Angaben über Widmung und Bebaubarkeit eines Grundstückes muß man sich jedoch bei der zuständigen Gemeinde holen. Wie wichtig Eintragungen im Grundbuch sind, hat zuletzt die große Aufregung über Fischereirechte gezeigt, deren Bestand gefährdet war und teilweise noch ist, wenn sie nur im Fischereikataster, nicht jedoch im Grundbuch eingetragen waren bzw. sind.

Informationen über bestehende Wasserrechte oder Belastungen von Grundstücken mit solchen Rechten findet man teilweise ebenfalls im Grundbuch, vor allem aber auch im Wasserbuch, das von den Bezirksverwaltungsbehörden geführt wird. Nicht immer wird sich beispielsweise aus dem Grundbuch die Belastung eines Grundstückes durch ein Quellschutzgebiet ergeben, die im Wasserbuch jedoch leicht gefunden werden kann.

Firmenbuch

Sehr wichtig ist auch das Firmenbuch, das von den Landesgerichten geführt wird und in welchem Einzelkaufleute ebenso eingetragen sind wie Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Stiftungen. Nur wer im Firmenbuch so eingetragen ist, kann etwa als Geschäftsführer, Gesellschafter, Prokurist, beschränkt oder unbeschränkt haftender Gesellschafter etc oder überhaupt als Gesellschaft anerkannt werden. In vielen Fällen entstehen Rechtspersönlichkeit und Rechtsfolgen erst mit der Eintragung im Firmenbuch. Jedermann kann bei Gericht oder den rechtsberatenden Berufen Firmenbuchauszüge beschaffen, um sich damit das Wissen und die Sicherheit zu verschaffen, die im geschäftlichen Leben unverzichtbar ist.

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