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Vorsorgevollmacht – Wichtiges Instrument der Selbstbestimmung



Wie in der letzten Ausgabe berichtet, haben die Eheleute Heidi und Hansi bereits für den Ablebensfall Vorsorge getroffen und mit einem Testament entschieden, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod verteilt werden soll.

Am Sonntag wirft Heidi die Frage auf, was passiert, wenn einer der beiden durch Unfall oder Krankheit im wahrsten Sinn des Wortes die Kontrolle über sein Leben verliert? Wer übernimmt im Falle des Verlusts ihrer Entscheidungsfähigkeit (zB auch bei Koma oder durch Schlaganfall) ihre persönlichen, medizinischen und finanziellen Angelegenheiten? Wer soll Heidis Unternehmen fortführen, wenn sie es selbst nicht mehr kann? Beide sind sich schnell einig - der jeweils andere soll entscheiden dürfen!

Sie suchen den Notar ihres Vertrauens auf. In einer Vorsorgevollmacht - so erfahren sie - kann eine Person bestimmt werden, die bestimmte (oder alle) Angelegenheiten (Bankgeschäfte, medizinische Betreuung, Stellung von Pensions- und Pflegegeldanträgen etc.) übernehmen soll, wenn die betroffene Person dazu nicht mehr in der Lage ist. Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht setzt Entscheidungsfähigkeit (Geschäftsfähigkeit) voraus. Wirksam wird die Vorsorgevollmacht erst im Falle des Verlusts der Entscheidungsfähigkeit! Für den Zeitraum davor ist die Erteilung einer einfachen Vollmacht möglich. Beachten Sie: Klare Regelungen helfen Ihnen, Ihren Willen durchzusetzen, und schützen auch Ihre Angehörigen vor Gewissensentscheidungen und späteren Vorwürfen.

Bevollmächtigter kann grundsätzlich jede volljährige und geschäftsfähige Person sein. Es können auch mehrere Personen zu Bevollmächtigten bestimmt werden. Aber Achtung: Der Vorsorgebevollmächtigte unterliegt nicht der Kontrolle des Gerichtes. Bestimmen Sie daher eine Person, der Sie absolutes Vertrauen schenken. Selbstverständlich kann die Vorsorgevollmacht auch jederzeit widerrufen werden.

Die Vorsorgevollmacht muss bei einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einem Erwachsenenschutzverein schriftlich und persönlich errichtet werden. Sodann werden die Vorsorgevollmacht und der allfällige Eintritt des Vorsorgefalls im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert. Vorteil der Registrierung ist, dass die Vorsorgevollmacht im Bedarfsfall immer - und vor allem schnell - gefunden wird.

Ein weiteres Instrument der Personenvorsorge stellt übrigens die sogenannte Patientenverfügung dar. Mit dieser hat man die Möglichkeit, im Vorhinein medizinische Behandlungen abzulehnen und den eigenen Willen derart zu dokumentieren, dass er für die behandelnden Ärzte zu beachten ist, sollte man dazu nicht mehr in der Lage sein.

Finden Sie mit Ihrem Notar Ihre maßgeschneiderte Lösung; die erste Rechtsauskunft ist immer kostenlos.

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