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Augen auf beim Liegenschaftskauf

  • notarwallner
  • 9. Mai 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Herr F. kauft das Traumgrundstück seiner Wahl, bezahlt einen günstigen Kaufpreis und wird im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Soweit, so wunderbar.

Als er jedoch die Pläne für sein Haus einreicht, werden diese nicht genehmigt, da nach dem Bebauungsplan auf dieser Liegenschaft nur ein dreistöckiges (!) Gebäude errichtet werden darf. Da macht sich dann schnell Verzweiflung breit.

Schlau machen über…

Widmung - Aufschließung - Kontaminierung - Belastung usw.

Es ist von größter Bedeutung, sich vor Abschluss des Kaufvertrages nicht nur in der Natur von der Beschaffenheit der Liegenschaft zu überzeugen, sondern sich auch über Baubewilligungen von bestehenden Objekten, Flächenwidmung, Bebauungsplan, Zufahrtsmöglichkeit, Aufschließung (Wasser, Kanal, Strom - wer bezahlt die Anschlüsse?, besteht überhaupt eine Möglichkeit dazu? …), bestehenden Dienstbarkeiten etc. zu informieren.

…Leichen im Keller

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