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Rechtzeitig vorsorgen. Ein Testament erspart viel Ärger!


Ein Testament erspart viel Ärger

Wie verfasse ich mein Testament und was ist zu beachten? Kann ich mein Testament über das Smartphone oder per E-Mail verfassen?

Nein, so können Sie kein Testament errichten. Sie haben dazu aber die folgenden anderen Möglichkeiten:

  1. Sie schreiben das Testament von Anfang bis zum Ende eigenhändig (aber mit Kuli, nicht mit dem Computer!) und unterschreiben am Ende des Textes eigenhändig; das Datum anzuführen ist ebenfalls sehr empfehlenswert.

  2. Das Testament wird mit dem Computer oder von einer dritten Person handschriftlich verfasst. Sie machen einen eigenhändigen Zusatz, dass das Ihr letzter Wille ist und unterschreiben gleichzeitig mit 3 Zeugen jeweils eigenhändig. Die Zeugen müssen durch Nennung von Vor- und Familienname und Geburtsdatum oder Adresse identifizierbar und volljährig sein und dürfen nicht selbst im Testament begünstigt oder nähere Verwandte oder Angestellte der im Testament bedachten Personen sein.

  3. Sie können ein öffentliches Testament – mündlich oder schriftlich – vor einem Notar oder bei Gericht errichten.

  4. In lebensbedrohlichen Notsituationen kann ausnahmsweise ein Testament auch mündlich vor 2 gleichzeitig anwesenden Zeugen erstellt werden, bleibt aber nur für 3 Monate nach Wegfall der Gefahr gültig. Beim Testamentszeugen beträgt das Mindestalter bei Errichtung eines Nottestaments nur noch 14 Jahre.

Grundsätzlich kann ein Testament an jedem beliebigen Ort aufbewahrt werden. Es ist jedoch empfehlenswert, das Testament einem Notar in Verwahrung zu geben und im Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer registrieren zu lassen. Auf diese Weise kann es nicht verloren gehen, beseitigt oder übersehen werden.

Lassen Sie sich beraten – die erste Rechtsauskunft ist kostenlos!

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